Impressum Pflichtangaben §5 TMG
Was muss ins Impressum? Alle Angaben nach §5 TMG — nach Unternehmensform sortiert.
Pflichtangaben für alle Website-Betreiber
Jede Website, die geschäftsmäßig betrieben wird — also auch Blogs mit Werbung — braucht ein Impressum. Folgende Angaben sind für alle Pflicht:
| Angabe | Beispiel | Hinweis |
|---|---|---|
| Vollständiger Name | Max Mustermann / Mustermann GmbH | Rechtsname, kein Pseudonym |
| Ladungsfähige Anschrift | Musterstraße 1, 12345 Berlin | Kein Postfach! |
| E-Mail-Adresse | info@domain.de | Seit 2022 explizit Pflicht |
| Telefonnummer oder Kontaktformular | +49 30 12345678 | Mindestens eine schnelle Kontaktmöglichkeit |
Zusätzliche Angaben nach Unternehmensform
| Unternehmensform | Zusätzliche Pflichtangaben |
|---|---|
| GmbH, UG, AG | Handelsregisternummer + Registergericht, Geschäftsführer/Vorstand, USt-IdNr. (sofern vorhanden) |
| GbR | Alle Gesellschafter mit Namen und Anschrift |
| e.V. (Verein) | Vorstand (vertretungsberechtigte Personen), Vereinsregisternummer + Gericht |
| Reglementierte Berufe (Anwalt, Arzt, Steuerberater) | Berufsbezeichnung + Land der Zulassung, zuständige Kammer/Berufsorganisation, berufsrechtliche Regelungen |
| Online-Shops / steuerpflichtige Umsätze | USt-IdNr. gemäß §27a UStG |
| Lizenzpflichtige Tätigkeiten (Versicherung, Bank) | Aufsichtsbehörde mit Anschrift |
Wann brauche ich kein Impressum?
Rein private Websites ohne jeglichen kommerziellen Zweck sind nach herrschender Meinung von der Impressumspflicht ausgenommen. Sobald jedoch Werbeeinnahmen (AdSense, Affiliate), Produkte, Dienstleistungen oder berufliche Informationen auf der Website erscheinen, gilt die Impressumspflicht.
Auch Social-Media-Profile (Instagram, YouTube, LinkedIn) können impressumspflichtig sein wenn sie geschäftlich genutzt werden.
Wo muss das Impressum stehen?
- Von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar
- Häufig im Footer oder als eigene Seite
/impressum - Muss als "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung" erkennbar sein — nicht nur in einem langen Datenschutztext versteckt
- Auf Social-Media-Profilen: in der Bio oder als Link im Profil
Österreich: Was gilt nach ECG?
In Österreich regelt das E-Commerce-Gesetz (§5 ECG) die Anbieterkennzeichnung. Die Anforderungen sind vergleichbar mit dem deutschen §5 TMG. Zusätzlich: Falls ein Mitglied einer Kammer, Berufsverband oder ähnlichem: Angabe der Kammer, des anwendbaren Berufsrechts und einer möglichen Aufsichtsbehörde.
Schweiz: Impressumspflicht nach UWG
In der Schweiz besteht keine explizite gesetzliche Impressumspflicht wie in Deutschland. Dennoch empfiehlt sich aus Transparenzgründen ein Impressum. Pflicht besteht für bestimmte Branchen (z. B. Finanzdienstleister).
Impressum in 2 Minuten generieren
Statt selbst tippen: Unternehmensform auswählen, Daten eingeben — fertiges Impressum sofort kopierbar.
Impressum Generator →